Allgemeine Geschäftsbedingungen

Strandhotel Kurhaus Juist GmbH (Stand 01.06.2020)

  1. Das Strandhotel Kurhaus Juist wird betrieben durch die Strandhotel Kurhaus Juist GmbH.  Sie ist Vertragspartnerin für alle Geschäfte, die sich durch oder mit dem Betrieb des Strandhotels Kurhaus Juist ergeben sowie aller Geschäfte, Absprachen, Verträge, Buchungen, Reservierungen und Vereinbarungen, die unter dem Namen Strandhotels  Kurhaus Juist getätigt werden.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Tätigkeiten und Geschäftsvorgänge ist der Sitz der Strandhotel Hotel Kurhaus Juist GmbH, Strandpromenade1, 26571 Nordseeheilbad Juist.
  3. Mit Eingehen eines Vertrages akzeptieren die Vertragspartner die vorliegenden AGB als dessen Bestandteil. Ein Ausschluss dieser AGB oder ein Streichen einzelner Passagen  ist nicht möglich. Die AGB des Hotels dominieren gegenüber den AGB eines Vertragspartners.
  4. Grundlage für alle Arten der geschäftlichen Vereinbarungen und Tätigkeiten, sowie Handlungen des Hotels ist der Vertrag gemäß §145 ff BGB unter Einbeziehung dieser AGB. Der Vertrag kommt in der Regel schriftlich zu Stande. Auf Grund der Besonderheiten bei der Abwicklung der Leistungen des Hotels, des Le S.P.A und des Restaurants kann der Vertrag auch mündlich, durch Beauftragung, zu Stande kommen. Diese mündliche Beauftragung von Leistungen im Restaurant (Bestellung von Speisen und Getränken oder Reservieren von Tischen zu bestimmten Zeiten), im Le S.P.A (Bestellung von Anwendungen zu bestimmten Zeiten) und im Hotel (Buchung von Zimmern oder Tagungsräumen) erfüllt dann den gleichen Sinn und Zweck des schriftlichen Vertrages und trägt die gleichen rechtlichen Folgen gemäß § 433 BGB. Auch Gruppen- oder Kontingentbucher sind  Vertragspartner. Sie, der Gast und der Buchende haften gegenüber dem Hotel gemeinschaftlich für die Bezahlung der  Leistungen.
  5. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im beiderseitigen Einvernehmen  möglich, es sei denn, einer der Vertragspartner ist nicht zur Erfüllung des Vertrages in der Lage. In diesem Fall kommt es zu einer einseitigen Kündigung des Vertrages mit allen Rechten und Pflichten laut BGB. Vertragsänderungen sind bei schriftlichen Verträgen nur schriftlich bestätigt möglich, bei mündlichen Verträgen auch mündlich, wenn die Änderung dem anderen Vertragspartner zuzumuten ist. Dem jeweiligen Vertragspartner ist bei Vertragsmangel vor einer Vertragskündigung gemäß § 439 BGB der Mangel anzuzeigen  und eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen. Nur wenn diese nicht eingehalten wird, ist eine  Kündigung des Vertrages möglich. Die Verrechnung einer Zahlungsverpflichtung mit anderen Ansprüchen ist nicht möglich.
  6.  Im Restaurationsbereich verfällt eine mündliche Reservierung ersatzlos, wenn diese nicht pünktlich zur vereinbarten Zeit von dem Buchenden in Anspruch genommen wird, ohne dass sich hieraus gegenseitige Verpflichtungen ergeben würden.
  7. Im Le S.P.A  verfällt die Buchung nicht durch Nichterscheinen sondern besteht fort. Bei Verspätung des Auftraggebers behält sich das Le S.P.A vor, die Behandlung in reduzierter Form durchzuführen, ohne dass dies zu einer Preisminderung führt. Bei Verspätungen von mehr als 10% der geplanten Zeit kann das Le S.P.A die Durchführung ablehnen. Dadurch entsteht ein Schadenersatzanspruch gemäß Punkt 13 dieser AGB gegenüber dem Auftraggeber. Buchungen im Le S.P.A. sind bis zu 8 Stunden vor Beginn der Anwendung kostenlos stornierbar. Danach gilt Punkt 13 dieser AGB
  8. Anspruchanmeldung auf bestimmte räumliche Wünsche wie Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Tischlage und Tischgestellung sind nur möglich, wenn hierüber ein schriftlicher Vertrag erstellt und eine Mietgebühr dafür entrichtet wurde. Ansonsten ist das Hotel berechtigt, räumliche Gegebenheiten gemäß der Nachfrage und der Möglichkeiten zu vergeben. Präsentierte Räumlichkeiten oder räumliche Lagen sind dabei als Beispiel zu werten.
  9. Rechnungen des Hotels und der Restauration sowie von ausgewiesenen Erfüllungsgehilfen des Hotels, sind zur sofortigen Zahlung nach Leistungserbringung  fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld in der Währung Euro und vom Hotel akzeptierte Kredit- oder Girokarten. Das Hotel behält sich bei Kartenzahlungen vor, Provisionen zu berechnen oder Zahlungsmöglichkeiten einzuschränken. Auch bei mehrmaliger Anwendung ohne Rechtsanspruch, kann das Hotel eine bargeldlose, nachträgliche Überweisung akzeptieren. Hierzu muss dem Hotel eine schriftliche  Kostenübernahmeerklärung des Kostenübernehmenden vor der Beendigung der Leistung vorliegen. Das Zahlungsziel wird in diesem Falle auf zehn Werktage erweitert. Bei Überschreitung dieses erweiterten Zahlungsziels ist das Hotel berechtigt, Preisnachlässe und Rabattierungen zu widerrufen und den vollen Betrag zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Diese Regelung tritt automatisch und ohne Mahnung in Kraft. Eine Einrede ist ausgeschlossen.
  10. Veranstaltungsbuchungen sind durch einen Veranstaltungsvertrag (AVIS) festzulegen. Eine Buchung ohne das Vertragsformular des Hotels wird durch das Hotel  akzeptiert. Das Hotel haftet in diesem Fall aber nicht für  korrekte und vollständige Durchführung oder eine Nichtdurchführung der Veranstaltung.
  11. Änderungen von Veranstaltungsbuchungen mit verbindlichen Personenzahlen und Verpflegungsvereinbarungen sind nur unter Berechnung einer Aufwandsentschädigung von € 1,50 p. P. möglich. Nach dem 10. Tag vor der Veranstaltung kann das Hotel die Ausführung der Änderungswünsche nicht mehr garantieren, daher berechtigt eine Nichterfüllung in diesem Falle keine Preisreduzierung. Eine Absage von gebuchten Veranstaltungen ist bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich und zieht eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 200,00 netto nach sich. Innerhalb des 40 Tage-Zeitraumes bis zur Veranstaltung, werden bei  Absage der Veranstaltung Gebühren fällig in Höhe von 2,5% des Veranstaltungsumsatzes pro Tag bis zur Veranstaltung.
  12. Hotelbuchungen, bei denen Sicherheitsleistung in Form von Kreditkartendaten, einer schriftlichen verbindlichen Zusage der Inanspruchnahme  oder eines schriftlichen Vertrags abgegeben werden, gelten als garantierte Buchung. Für diese Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises der Buchung verpflichtend. Die Anzahlung erfolgt per Kreditkarte oder Überweisung binnen 7 Tagen nach Buchungsbestätigung. Bei Nichterfolgen der Anzahlung im genannten Zeitraum, wird die Buchung in eine optionale Buchung umgewandelt. Aufhebung der garantierten und angezahlten Buchung ist nur im beiderseitigen Einverständnis möglich. Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchte Leistung in jedem Fall zur Verfügung zu stellen
  13. Wird eine Buchung durch den Buchenden nicht in Anspruch genommen, so steht dem Hotel ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% des zu erwartenden Logisumsatzes zu. Die Berechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer im Sinne der Schadensersatzregelungen des BGB. Sollte das Hotel kurzfristig in der Lage sein, den Schaden durch Zwischenverkauf zu mindern, so hat der Gast einen Anspruch auf Reduzierung des Schadensersatzes um die Höhe des Zwischenverkaufsumsatzes. Für Buchungen über externe Reservierungssysteme gelten die Buchungsregelungen der jeweiligen Systeme. Der Buchende akzeptiert diese Regelung unter Ausschluss der Einrede
  14. Hotelbuchungen, die ohne Sicherheitsleistung, wie unter Punkt 11 angegeben, vorgenommen werden, gelten als unbestätigte Buchungen. Unbestätigte Buchungen können nur per Telefon getätigt werden. Diese Buchung behält ihre Gültigkeit nur optional bis sie in eine garantierte Buchung umgewandelt wird. Eine Option wird vom Hotel während der Hauptsaison bis 3 Monate vor Anreise und in allen anderen Saisonzeiten bis 1 Monat vor Anreise gewährt. Sie  können von beiden Vertragsparteien  nach verstreichen des Optionszeitraumes, ohne rechtliche Folgen, einseitig aufgehoben, abgeändert oder storniert werden. Der Ablauf der Option ohne erfolgte garantierte Buchung gilt als Vertragskündigung.
  15. Aufgrund des besonderen Aufwands  bei Service,  Reinigung und Bereitstellung von Zimmern und Veranstaltungsräumen, wird die Miet- oder Nutzungsdauer der Räumlichkeiten zeitlich reduziert. Diese Reduzierung berechtigt zu keinen Ermäßigungsansprüchen gegen das Hotel. Es gelten die Check in- oder Check out Zeiten oder der Zeitraum im Avis.
  16. Der Buchende hat bei allen Vertrags- und Buchungsangelegenheiten einen Leistungsanspruch an das Hotel, nicht aber in dem Hotel. Das Hotel kann jederzeit Leistungen auslagern, wenn dem Vertragspartner dadurch keine höheren Kosten entstehen. Die Ausführenden der ausgelagerten Leistung gelten dann als Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  17. Das Hotel haftet nicht für Erfüllungsgehilfen. Erfüllungsgehilfen sind alle Dienstleister, die Leistungen erbringen, die das Hotel abgibt oder auslagert
  18. Das Hotel haftet nicht für Nachteile oder Schäden jeglicher Art, die sich aus dem Gebrauch und der Nutzung mechanischer, elektrischer oder elektronischer Hilfsmittel ergeben, unabhängig davon ob das Hotel diese entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt.
  19. Das Hotel haftet nicht für eingebrachte oder eingelagerte Gegenstände, für die vom Einbringenden oder Einlagernden keine Miet- Abstell- oder Unter-bringungsgebühren geleistet werden. Der Einlagernde stellt das Hotel im Vorfeld von jeglicher Haftung frei und akzeptiert diese AGB bei Einbringung
  20. Die Vertragspartner haften gegenseitig nicht für Folgen aus höherer Gewalt oder behördlichen Vorgaben. Ein Verrechnung von Zahlungen mit Nachteilen oder Schäden, die durch diese Umstände entstehen sind ausgeschlossen.
  21. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Gegenständen aus dem Restaurant- und Zimmerbereich oder den Veranstaltungsräumen und dem Garderobenbereich. Im Falle eines Einbruchsdiebstahls in das Hotelzimmer haftet das Hotel bis zu einer Höhe von € 2.000,-. Das Hotel haftet nicht für vergessene oder verlorene Gegenstände
  22. Mit Erscheinen dieser AGB verlieren alle bisherigen AGB ihre Gültigkeit. Die AGB liegen an der Rezeption aus und sind auf der Homepage abrufbar. Eine Unkenntnis der AGB berührt nicht die Wirksamkeit, wenn nicht das Hotel nachweislich ein Verschulden für die Unkenntnis trifft.
  23. Das Reservierungsangebot ist anfechtbar, wenn der Preis stark über oder unter dem üblichen Preissegment des Hauses liegt.

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